Was ändert sich 2025 beim Kindergeld? Neue Regelungen im Überblick

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Ein kleines Kind in roter Kleidung wirft mit erhobenen Armen lachend einen Ball in Richtung einer Person im Vordergrund, die nur von hinten zu sehen ist. Die Szene spielt in einem sonnigen Park.
Image by Oleksandr Pidvalnyi from Pixabay

Am 1. Januar 2025 traten wichtige Neuerungen beim Kindergeld in Kraft, die viele Familien finanziell entlasten sollen. Im Zentrum steht die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro pro Monat und Kind, die angesichts steigender Lebenshaltungskosten für viele Haushalte spürbare Erleichterung mit sich bringen dürfte.

Doch das ist noch nicht alles: Auch der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag wurden angepasst. Damit will die Bundesregierung nicht nur auf die wirtschaftlichen Herausforderungen vieler Familien reagieren, sondern auch ein klares Zeichen für eine stärkere Familienförderung setzen.

In diesem Artikel gehen wir auf die konkreten Änderungen, die ab 2025 in Kraft treten, sowie deren möglichen Auswirkungen auf den Anspruch zahlreicher Familien ein. Zudem stellen wir dar, welche Aspekte bei der Antragstellung und der steuerlichen Berücksichtigung zu beachten sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab Januar 2025 wird das Kindergeld auf 255 Euro pro Monat und Kind angehoben. Der Betrag gilt einheitlich für jedes Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder oder dem Einkommen der Familie.
  • Der Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro monatlich wird auch im Jahr 2025 weiterhin automatisch an berechtigte Familien ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
  • Die ursprünglich geplante Einführung der Kindergrundsicherung wird 2025 nicht umgesetzt. Bestehende Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben daher in ihrer bisherigen Form bestehen.

Kindergeld 2025: Mehr Geld für Familien durch höhere Leistungen

Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Familien monatlich 255 Euro Kindergeld pro Kind. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkasse und ein neuer Antrag ist für bereits Beziehende nicht erforderlich. Die Erhöhung soll Familien, vor allem angesichts steigender Lebenshaltungskosten, finanziell entlasten.

Parallel dazu wurde der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro für das Jahr 2025 angehoben. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 6.828 Euro geplant. Der Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen und bietet insbesondere Familien mit mittlerem bis höherem Einkommen steuerliche Vorteile. Wovon Familien mehr profitieren, hängt von ihrem individuellen Einkommen ab.

Auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen wurde zum Jahresbeginn 2025 angepasst und kann nun bis zu 297 Euro pro Monat und Kind betragen. Auch diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets der Bundesregierung, das darauf abzielt, Familien in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu unterstützen.

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Kindersofortzuschlag 2025: Zusätzliche Unterstützung ohne Antrag

Seit dem 1. Januar 2025 erhalten Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat. Die Leistung wurde gegenüber dem Vorjahr um 5 Euro erhöht und soll Familien, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten.

Der Zuschlag wird automatisch gewährt, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Kindersofortzuschlag und Kinderzuschlag: Der Sofortzuschlag wird zusätzlich zu bestimmten Sozialleistungen automatisch gezahlt, während der Kinderzuschlag separat beantragt werden muss und auf das Einkommen der Eltern abgestimmt ist.

Kinderzuschlag 2025: Bis zu 297 Euro monatlich für Familien mit geringem Einkommen

Ab Januar 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 Euro pro Monat und Kind. Die Leistung richtet sich an Familien mit niedrigem Einkommen, die zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, jedoch zusätzliche Unterstützung für ihre Kinder benötigen. Die Erhöhung soll helfen, finanzielle Engpässe abzufedern und die Sicherstellung des Existenzminimums von Kindern zu gewährleisten.

Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es besteht ein Kindergeldanspruch für mindestens ein Kind.
  2. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 Euro für Paare bzw. 600 Euro für Alleinerziehende.
  3. Das Einkommen (ergänzt durch Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld) reicht aus, um den gesamten Familienbedarf ohne Bürgergeld zu decken.

Der Zuschlag wird für jeweils sechs Monate bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kindergrundsicherung verschoben: Leistungen bleiben 2025 weiterhin bestehen

Die ursprünglich für den 1. Januar 2025 geplante Einführung der Kindergrundsicherung wird nicht umgesetzt. Stattdessen bleibt das bisherige System aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld für Kinder auch im Jahr 2025 unverändert bestehen.

Die Kindergrundsicherung stellt eine zentrale sozialpolitische Reform der Bundesregierung dar. Ihr Ziel ist es, bestehende Leistungen zu bündeln, das Antragsverfahren zu vereinfachen und Kinderarmut wirksamer zu bekämpfen. Geplant war eine Kombination aus einem Grundbetrag von 250 bis 255 Euro und einem zusätzlichen einkommensabhängigen Betrag von bis zu 250 Euro pro Kind und Monat – insgesamt also bis zu rund 530 bis 550 Euro monatlich.

Die Umsetzung stockt allerdings aufgrund ungelöster Finanzierungsfragen und organisatorischer Hürden. Damit wird das Reformvorhaben zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Für das Jahr 2025 bedeutet das: Familien greifen weiterhin auf die bestehenden Leistungen zurück.

Kindergeldanspruch 2025: Wer Anspruch hat und wie lange er gilt

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, sobald ein Kind geboren wird. Die Zahlung beginnt ab dem Geburtsmonat und läuft in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einer Schulausbildung, einem Studium oder einer Übergangszeit zwischen Ausbildung und Beruf, kann der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden, sodass auch junge Erwachsene eine kontinuierliche Unterstützung in Bildungsphasen erhalten.

Kindergeld beantragen: Ablauf und Bearbeitungszeit

Der Antrag auf Kindergeld kann entweder online vorbereitet und ausgedruckt oder per Post bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Wird der Antrag nicht unmittelbar nach der Geburt eingereicht, ist das kein Problem: Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend gewährt werden.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Familienkasse, liegt aber in der Regel bei mehreren Wochen. Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Kindergeldauszahlung 2025: Termine nach Endziffer der Kindergeldnummer

Die Auszahlungstermine für das Kindergeld im Jahr 2025 orientieren sich an der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Familien mit den Endziffern 0 oder 1 erhalten die Zahlungen bereits zu Beginn des Monats, während Überweisungen mit den Endziffern 8 oder 9 in der Regel zur Monatsmitte oder gegen Monatsende erfolgen. Diese gestaffelte Auszahlung trägt zu einer gleichmäßigen Abwicklung durch die Familienkassen bei.

Fällt der reguläre Auszahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann sich der Zahlungseingang entsprechend verschieben. Für eine exakte Planung empfiehlt sich ein Blick in den Auszahlungsplan der Bundesagentur für Arbeit.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag, jedoch nicht gleichzeitig in voller Höhe. Während das Kindergeld eine monatliche Direktzahlung in Höhe von 255 Euro pro Kind ist, wirkt sich der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.672 Euro jährlich pro Kind steuermindernd aus.

Welche Variante sich mehr lohnt, hängt maßgeblich vom Einkommen der Eltern ab. Im Rahmen der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung, welche Form der Unterstützung für die Familie finanziell vorteilhafter ist.

Für Familien mit mittlerem bis höherem Einkommen führt der Kinderfreibetrag häufig zu einer spürbaren Steuerersparnis. Familien mit geringerem Einkommen profitieren hingegen meist stärker vom Kindergeld, da es regelmäßig und unabhängig vom Steuerbescheid ausgezahlt wird.

Rechenbeispiele für Kindergeld und Kinderzuschlag

Wie stark Familien tatsächlich entlastet werden, zeigt sich oft erst durch konkrete Zahlen. Rechenbeispiele helfen dabei, die Kombination von Kindergeld und Kinderzuschlag besser zu verstehen. Bei der Berechnung des Kinderzuschlags fließen das Familieneinkommen, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Anzahl der Kinder ein. Stromkosten bleiben dabei unberücksichtigt. Eine individuelle Berechnung lohnt sich in jedem Fall, um die volle Förderung auszuschöpfen.

Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro kann unter Berücksichtigung ihrer Wohnkosten einen Kinderzuschlag von etwa 150 Euro pro Kind und Monat erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld von 255 Euro pro Kind ergibt sich eine monatliche Unterstützung von insgesamt 810 Euro für beide Kinder.

Mehr finanzielle Unterstützung für Familien ab 2025

Die Neuregelungen rund um Kindergeld, Kinderzuschlag, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bringen im Jahr 2025 spürbare Verbesserungen für viele Familien. Mit höheren Beträgen und vereinfachten Zugängen zu Leistungen wird die finanzielle Belastung gezielt reduziert.

Um die Förderungen optimal zu nutzen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die Anspruchsvoraussetzungen zu informieren und notwendige Anträge rechtzeitig zu stellen.

Häufig gestellte Fragen

Wer profitiert vom erhöhten Kindergeld im Jahr 2025?

Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 255 Euro monatlich pro Kind haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die bereits Kindergeld erhalten oder die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Anpassung erfolgt automatisch, sodass kein zusätzlicher Antrag erforderlich ist.

Ist für den Kindersofortzuschlag 2025 ein neuer Antrag erforderlich?

Nein, ein zusätzlicher Antrag ist nicht notwendig. Der Kindersofortzuschlag wird automatisch an alle Haushalte ausgezahlt, die bereits Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen.

Warum verzögert sich die Einführung der Kindergrundsicherung?

Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung ist aufgrund ungelöster Finanzierungsfragen und organisatorischer Herausforderungen verschoben worden. Deshalb bleibt das bisherige System aus Kindergeld, Kinderzuschlag und weiteren Leistungen auch im Jahr 2025 unverändert bestehen.

Wie weit zurück kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?

Ein Antrag auf Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend gestellt werden. Ansprüche aus früheren Zeiträumen verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.

Wie wird ermittelt, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag finanziell vorteilhafter ist?

Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Dabei wird mit Blick auf die individuelle Einkommenssituation automatisch berechnet, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag finanziell günstiger ist.

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